
Der prozessuale Tatbegriff, der u.a. von den §§ 154, 155 und 264 StPO gebraucht wird, umfasst alles was unter natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt. Das ist der Fall bei Geschehnissen, die einen engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufweisen, so dass eine Aufspaltung in verschiedene Taten als un...
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